Phosphat-
fällungsanlagen
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fällungsanlagen
Phosphat-
fällungsanlagen

Die Überdüngung unserer Gewässer durch Einträge von Phosphorverbindungen haben den Gesetzgeber veranlasst, Betreibern von Kläranlagen immer schärfere Grenzwerte für das Einleiten von Phosphaten aufzuerlegen, z.B. mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bzw. dem Wasserhaushaltsgesetz.

Als zugelassener Fachbetrieb nach WHG und VbF ist ABIONIK seit über 30 Jahren als Anlagen- und Apparatebauer in der Wasseraufbereitung/ Abwasserbehandlung und Abluftreinigung tätig.

 

Verfahren

Mit der Phosphatelimination durch physikalisch-chemische Fällung werden gelöste Phosphate in ungelöste Phosphate umgewandelt und als Feststoff aus dem Abwasser entfernt. Als Fällmittel werden zumeist Eisen-Salze eingesetzt, u.a. Eisenchloride (FeCl2 oder FeCl3), Eisenchloridsulfat (FeClSO4) oder Eisen(II)-sulfat (FeSO4) sowie Polyaluminiumchlorid (PAC), Natriumaluminat und Aluminiumchlorid.

Die Fällmittel sind selbst wassergefährdend, Maßnahmen zur Leckage-Erkennung, der Verhinderung von unkontrolliertem Austritt, sind daher zwingend erforderlich.

Die Phosphatelimination kann technisch auf unterschiedliche Weisen umgesetzt werden. Jedes Verfahren hat dabei spezifische Vor- und Nachteile.

  • Simultanfällung: Verbesserung des Anlagenbetriebes
     
  • Vorfällung mit nachgelagerter biologischer Stufe: Häufig zur Entlastung in die Jahre gekommener Kläranlagen, als Dauerlösung nicht immer sinnvoll
  • Nachfällung: Sehr gute Phosphorablaufwerte bei hohem Fällungsmittelverbrauch

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